Notare Dr. Thomas Schultz und Dr. Ulrich Becker
 

Beurkundungen mit fremdsprachigen Beteiligten

  Die Beurkundungssprache ist deutsch. Sofern jemand nicht ausreichend deutsch versteht und spricht, um auch rechtlich komplexeren Fragen in dieser Sprache folgen zu können, muss die Beurkundung durch einen Dolmetscher begleitet werden, der durch entsprechende Übersetzungen in die jeweilige Landessprache sicher stellt, dass sämtliche Beteiligten uneingeschränkt an der Beurkundung teilhaben.

Es empfiehlt sich grundsätzlich, einen professionellen Dolmetscher hinzuzuziehen, bei dessen Organisation oder Vermittlung wir gerne behilflich sind. Bitte wenden Sie sich bereits im Vorfeld rechtzeitig an uns und teilen Sie uns mit, falls Sie oder ein anderer Beteiligter eine Übersetzung benötigen. Wir unterstützen Sie gern und berücksichtigen dies auch bei der Terminierung, weil für Beurkundungstermine mit Dolmetscher erfahrungsgemäß etwas mehr Zeit benötigt wird. Im Einzelfall kann die Übersetzung auch durch Privatpersonen erfolgen, die beide Sprachen fließend sprechen und verstehen. Es darf sich dabei allerdings nicht um nahe Familienangehörigen handeln, weil diese nach dem Beurkundungsgesetz von einer Dolmetschertätigkeit  ausgeschlossen sind. Bitte fragen Sie auch hier im Zweifelsfall einfach bei uns nach.