Notare Dr. Thomas Schultz und Dr. Ulrich Becker
 

Beurkundungen außerhalb der Notariatsgeschäftsräume

 Unser notarieller Amtsbezirk ist Mönchengladbach. Dies bedeutet, dass wir im gesamten Stadtgebiet Beurkundungen aller Art vornehmen dürfen, und zwar unabhängig vom Wohnort der Klienten oder – bei einem Grundstückskauf – unabhängig von der Lage des Grundstückes. Im Krankheitsfall kommen wir gerne auch zu Ihnen nach Hause, ins Krankenhaus oder Seniorenheim, sofern sich dieses in Mönchengladbach befindet.  Während Sie jedoch frei entscheiden können, welches Notariat im Bundesgebiet Sie aufsuchen möchten, dürfen wir (abgesehen von besonderen Ausnahmefällen) unseren Amtsbezirk für Beurkundungen grundsätzlich nicht verlassen, d.h. nicht außerhalb der Mönchengladbacher Stadtgrenzen Beurkundungen vornehmen. Diesen Regelungen des notariellen Standes- und Berufsrechts, das der Sicherstellung einer geordneten und unabhängigen vorsorgenden Rechtspflege dient, sind in der Bundesrepublik alle Notare unterworfen.

Wenn Sie eine Auswärtsbeurkundung durch uns wünschen und insoweit an weiteren Einzelheiten interessiert sind, klicken Sie auf die nachstehende Rubrik „Beispielsfälle“ oder rufen Sie uns unter an 02161/243910 an. Wir informieren Sie gern.

Beispielsfälle